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Verfassungsartikel "Medizinische Grundversorgung"


Am 18. Mai 2014 hat die eidgenössische Abstimmung über den Verfassungsartikel "Medizinische Grundversorgung" - also über den Gegen-Entwurf zur Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" - stattgefunden. Mit einem Stimmenanteil von 88 % JA hat die Schweiz dem von Bund, Kantonen und Parlament vorgeschlagenen Verfassungsartikel über die medizinische Grundversorgung klar zugestimmt. Sie bekennt sich somit deutlich und mit grosser Mehrheit zur Hausarztmedizin als Basis für das Schweizer Gesundheitssystem.