Die Schaffhauser Bevölkerung steht hinter der Hausarztmedizin und der ärztlichen Medikamentenabgabe!
Die Schaffhauser Stimmberechtigten konnten am 25.11.2012 zum neuen Gesundheitsgesetz Stellung beziehen. Der einzige umstrittene Artikel betraf die Medikamentenabgabe. Das alte Gesetz hat die direkte Medikamentenabgabe in der Arztpraxis (DMA) in den Gemeinden Schaffhausen und Neuhausen verboten und die Apotheken als einzigen Abgabekanal festgelegt.
Im Abstimmungskampf argumentierten wir Ärzte (Grundversorger und Spezialisten gemeinsam!) vor allem mit dem drohenden Hausärztemangel, falls diese einseitige Benachteiligung bleibt. Zudem betonten wir, dass Medikamente vom Arzt praktisch, günstig und sicher sind. Das Abstimmungsergebnis fiel trotz der schwierigen Formulierung auf den Stimmzetteln sehr klar aus: alle 27 Gemeinden befürworteten sowohl das Gesundheitsgesetz (88%) wie auch die DMA (71,5%)
Ein Wermutstropfen bleibt: die Apothekerlobby konnte eine Übergangsfrist von 5 Jahren (!) erwirken, so dass wir (und unsere potentiellen Nachfolger) uns noch 5 Jahre gedulden müssen. Andererseits gibt es im neuen Gesetz auch einen Passus der den Gemeinden die Möglichkeit gibt, bei drohendem Hausärztemangel Infrastrukturleistungen zu finanzieren.
Paul Bösch, Schaffhausen