19. Mai 2014: Volk stimmt medizinischer Grundversorgung zu
Der Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung ist gestern mit 88 Prozent der Stimmen angenommen worden. Die konkreten Auswirkungen dürften sich allerdings in Grenzen halten.
Bern Am Ende fiel das Resultat so deutlich aus wie bei kaum einer anderen Vorlage zuvor: Rund 2 479 000 Stimmberechtigte sagten gestern Ja zum Verfassungsartikel über die medizinische Grundversorgung, nur rund 337 000 legten ein Nein in die Urne. Kein einziger Kanton lehnte die Vorlage ab, mit 19 Prozent war das Nein-Lager in Schwyz noch am grössten. Die Westschweiz wiederum sagte mit über 90 Prozent Ja, Neuenburg mit 93,7 Prozent am deutlichsten.
Fast alle Parteien hatten sich im Vorfeld für die Vorlage ausgesprochen – mit Ausnahme der SVP. Diese hatte erst kurz vor der Abstimmung ein Nein-Komitee auf die Beine gestellt, welchem rund 20 Ärzte angehörten. Deren Warnungen vor Staatsmedizin, Fehldiagnosen und eingeschränkter Arztwahl verhallten aber offenbar weitgehend ungehört.
Kompetenzordnung bleibt gleich
Neu verlangt die Verfassung, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität sorgen und die Hausarztmedizin als wesentlichen Bestandteil davon fördern. Der Bund soll Vorschriften über Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsanforderungen für die Grundversorger erlassen. Zudem muss er die angemessene Abgeltung von Leistungen der Hausarztmedizin regeln. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um programmatische Bestimmungen, die weder neue Leistungspflichten begründen noch an der Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen rütteln. Es bleibt Aufgabe von Kantonen und Gemeinden, die medizinische Grundversorgung sicherzustellen. Bei Aus- und Weiterbildung sowie bei der Abgeltung von Leistungen erhält der Bund jedoch zusätzliche Kompetenzen. Die ursprüngliche Hausarzt-Initiative, an deren Stelle der Gegenvorschlag über die medizinische Grundversorgung trat, wäre wesentlich weiter gegangen. Insbesondere hätten Bund und Kantone für eine ausgewogene regionale Verteilung der Hausarztmedizin sorgen müssen. Dennoch zog das Komitee seine Initiative letzten Herbst zurück, da es viele seiner Forderungen als erfüllt ansah. Den Ausschlag für den Rückzug dürfte allerdings weniger der nun angenommene Verfassungsartikel als der «Masterplan Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung» gegeben haben, den Gesundheitsminister Alain Berset 2012 ins Leben gerufen hatte. Zu diesem gehört eine Teilrevision des Ärztetarifs Tarmed, die den Hausärzten auf Kosten von Spezialisten 200 Millionen Franken mehr pro Jahr einbringen soll.
Kantone gefordert
Ausserdem sollen im revidierten Medizinalberufegesetz medizinische Grundversorgung und Hausarztmedizin als Ziele von Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Apothekern, Zahnärzten und Chiropraktoren festgeschrieben werden. Andere Massnahmen, etwa die Schaffung von Anreizen für Ärzte, sich auf dem Land niederzulassen, müssen die Kantone anpacken. Diese sind auch bei der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze für Ärzte gefordert. Nach Bersets Einschätzung hat auch der neue Verfassungsartikel grosse Bedeutung. Mit diesem könne die Grundversorgung auf die Herausforderungen der Zukunft ausgerichtet werden, argumentiert er. Eine der grössten Herausforderungen liegt laut Berset darin, dass die Bevölkerung älter wird und damit die Zahl der Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten ständig steigt. (sda)